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Detergenzien

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien am 8. Oktober 2005 werden die Vorschriften für das Inverkehrbringen von Detergenzien und Tensiden, die für Detergenzien bestimmt sind, harmonisiert.

Die Detergenzienverordnung gilt unmittelbar für folgende Bereiche:

  • Anforderungen an die aerobe biologische Abbaubarkeit von Tensiden in Detergenzien
  • Beschränkungen oder Verbote von Tensiden aus Gründen der biologischen Abbaubarkeit
  • Zusätzliche Kennzeichnung von Detergenzien, einschließlich Allergie auslösender Duftstoffe und
  • Informationen, die die Hersteller für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und das medizinische Personal bereithalten müssen.

Basierend auf der Detergenzienverordnung ergab sich die Notwendigkeit, das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) in Deutschland zu überarbeiten. Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz regelt die Herstellung, die Kennzeichnung und den Vertrieb von Wasch- und Reinigungsmitteln in Deutschland. Der § 10 des WRMG regelt die Mitteilungspflicht für Wach- und Reinigungsmittel an das Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠BfR⁠) bzw. beim ECHA Poison Center Portal (UFI Meldung/Poison Center Notifizierung)

 

Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen

  • Beratung zu Elementen der Detergenzienverordnung
  • Erstellung und Prüfung von Produktdatenblätter (Öffentlichkeit nd
  • Mitteilungen gemäß §10 des WRMG beim BfR bzw. beim ECHA Poison Center Portal

European Chemicals Agency
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACh-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden


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