Sprache auswählen

slide03b.jpg
slide04b.jpg
slide05b.jpg
slide06b.jpg
slide07b.jpg
slide08b.jpg
slide09b.jpg
slide10b.jpg
slide11b.jpg
slide12b.jpg
slide13b.jpg
slide14b.jpg
slide15b.jpg
slide16b.jpg
slide17b.jpg
slide18b.jpg
slide19b.jpg
Shadow

Genehmigung von Biozidwirkstoffen

Wirkstoffe sind die wohl wichtigsten Inhaltsstoffe von Biozidprodukten, da sie die Aktivität des Produkts bei der Verwendung gegen dessen Zielorganismen bestimmen. Für Wirkstoffe bestehen hohe Anforderungen. Zum einen sollen sie effektiv und selektiv gegen die relevanten Zielorganismen wirksam sein. Zum anderen sollen sie möglichst geringe Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt darstellen. Diese Vorgaben resultieren darin, dass nicht jeder Stoff ohne Weiteres als Wirkstoff verwendet werden kann. Vielmehr bedürfen Wirkstoffe der Genehmigung, damit sie als solche in Biozidprodukten zum Einsatz kommen dürfen.

Die DLAC GmbH bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Schritten auf dem Weg zur Wirkstoffgenehmigung – von Auswahl der Antragsart über Vorbereitung des Antrags und Begleitung des behördlichen Bewertungsverfahrens bis zur Entscheidung und darüber hinaus.

 

Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen

  • Beratung zu Elementen der Biozidverordnungund Einsatz intelligenter Strategien
  • Betroffenheitsanalyse
  • Erstellung des technischen Dossiers in IULCID, Übermittlung des Antrags auf Wirkstoffgenehmigung an die zuständigen(n) Behörde(n) und Betreuung des Falls im Register für Biozidprodukte (R4BP)
  • Literaturrecherche und Beschaffung relevanter Daten
  • Toxikologische und ökotoxikologische Bewertung von Wirkstoffen
  • Hilfestellung bei notwendigen Studien – von Auswahl und Design der Studien bis zur Laborsuche und Beauftragung
  • Kommunikation mit den Behörden

 

European Chemicals Agency
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACh-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden


© DLAC GmbH | Datenschutzerklärung

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.