Genehmigung von Biozidwirkstoffen
Wirkstoffe sind die wohl wichtigsten Inhaltsstoffe von Biozidprodukten, da sie die Aktivität des Produkts bei der Verwendung gegen dessen Zielorganismen bestimmen. Für Wirkstoffe bestehen hohe Anforderungen. Zum einen sollen sie effektiv und selektiv gegen die relevanten Zielorganismen wirksam sein. Zum anderen sollen sie möglichst geringe Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt darstellen. Diese Vorgaben resultieren darin, dass nicht jeder Stoff ohne Weiteres als Wirkstoff verwendet werden kann. Vielmehr bedürfen Wirkstoffe der Genehmigung, damit sie als solche in Biozidprodukten zum Einsatz kommen dürfen.
Die DLAC GmbH bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Schritten auf dem Weg zur Wirkstoffgenehmigung – von Auswahl der Antragsart über Vorbereitung des Antrags und Begleitung des behördlichen Bewertungsverfahrens bis zur Entscheidung und darüber hinaus.
Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen
- Beratung zu Elementen der Biozidverordnungund Einsatz intelligenter Strategien
- Betroffenheitsanalyse
- Erstellung des technischen Dossiers in IULCID, Übermittlung des Antrags auf Wirkstoffgenehmigung an die zuständigen(n) Behörde(n) und Betreuung des Falls im Register für Biozidprodukte (R4BP)
- Literaturrecherche und Beschaffung relevanter Daten
- Toxikologische und ökotoxikologische Bewertung von Wirkstoffen
- Hilfestellung bei notwendigen Studien – von Auswahl und Design der Studien bis zur Laborsuche und Beauftragung
- Kommunikation mit den Behörden