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Übergangszeitraum

Für bestimmte Biozidprodukte gelten gemäß Artikel 89 der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) nationale Übergangsregelungen, die eine vorläufige Bereitstellung auf dem Markt eines Mitgliedsstaats nach national festgelegten Vorschriften ermöglichen. Ob ein Produkt unter die nationalen Übergangsregelungen fällt, ist abhängig von seinen Wirkstoffen bzw. deren Status der Genehmigung entsprechend der Review-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1062/2014). Die Übergangsregelungen sind im Allgemeinen anwendbar, solange ein Biozidprodukt mindestens einen Wirkstoff enthält, dergemäß der Review-Verordnung für mindestens eine der relevanten Produktarten noch nicht genehmigt ist.

Die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Biozidprodukten im Rahmen der Übergangsregelungen weisen teils Gemeinsamkeiten, teils aber auch deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten auf. Häufig umfassen die Anforderungen Meldepflichten für Biozidprodukte, die sich allerdings landesspezifisch in Hinblick auf die benötigten Daten, Gebühren und Bewertungszeiträume stark unterscheiden. In Deutschland müssen Biozidprodukte beispielsweise im Rahmen der Übergangsregelungen gemäß der Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeldet werden.

Die DLAC GmbH bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung hinsichtlich der Meldepflichten für Ihre Biozidprodukte im Rahmen der Übergangsregelungen – von Auswahl der relevanten Antragsart über Vorbereitung des Antrags und Begleitung des behördlichen Bewertungsverfahrens bis zur Entscheidung und darüber hinaus.

 

Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen

  • Beratung zu Elementen der nationalen Übergangsregelungen für Biozidprodukte
  • Betroffenheitsanalyse
  • Erstellung von Anträgen für Biozidproduktmeldungen im Rahmen der Übergangsregelungen
  • Literaturrecherche und Beschaffung relevanter Daten
  • Toxikologische und ökotoxikologische Bewertung von Biozidprodukten
  • Hilfestellung bei notwendigen Studien – von Auswahl und Design der Studien bis zur Laborsuche und Beauftragung
  • Kommunikation mit den Behörden

European Chemicals Agency
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACh-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden


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