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SCIP-Meldung

SCIP - Substances of Concern in Products (articles, as such or complex objects)

Für Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration vom mehr als 0,1 % enthalten, besteht eine Pflicht zur Meldung. EU-ansässige Hersteller, Importeure, Händler und Montagebetriebe sind verpflichtet solche Erzeugnisse in der SCIP-Datenbank zu melden. Ausgenommen sind Händler, die die Erzeugnisse nur direkt an Verbraucher liefern.

Seit dem 5. Januar 2021 sind Erzeugnisse, die diese Kriterien erfüllen, in der SCIP-Datenbank einzutragen. Für die Meldung sind Angaben zu machen zur Identifizierung des Erzeugnisses, Name und Identifikatoren des SVHC-Stoffs im Erzeugnis mit Konzentrationsbereich und Materialkategorie. Bei komplexen Produkten ist ebenfalls die Angabe, wo das relevante Bauteil im Erzeugnis verbaut ist, zu machen. Gegebenenfalls sind zusätzliche Informationen zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses erforderlich.

 

Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen

  • Betroffenheitsanalyse
  • Erstellung und Einreichung des IUCLID6-Dossiers für die Meldung in der SCIP-Datenbank

 

European Chemicals Agency
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACh-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden


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