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European Chemicals Agency
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACh-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden

Erstellung und Pflege von Sicherheitsdatenblättern (SDB)

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist ein wichtiges Kommunikationsinstrument zur Information über Gefahren und Risiken von Stoffen und Stoffgemischen. Das Herzstück des SDB ist die Einstufung und Kennzeichnung, die in Kapitel 2 angegeben ist. Zur Vereinheitlichung der Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Stoffgemischen in Bezug auf ihre Gesundheits-, Umwelt- und physikalisch-chemischen Gefahren wurde das Global Harmonised System (GHS) entwickelt, das in Europa durch die CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 umgesetzt wird. Die Anforderungen an das SDB sind in Artikel 31 der REACh Verordnung (EG) 1907/2006 und Anhang I und II der Änderungsverordnung (EU) 453/2010 geregelt.

Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes besteht, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008  bzw. den Richtlinien 67/548/EWG (Stoff) oder 1999/45/EG (Stoffgemisch) sind erfüllt.
  • Das Stoffgemisch enthält mindestens einen gesundheitsgefährdenden oder umweltgefährdend Stoff mit einer Einzelkonzentration von > 1 % (nicht-gasförmig) bzw. > 0,2 % (gasförmig).
  • Der Stoff ist persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) bzw. das Stoffgemisch (nicht-gasförmig) enthält einen solchen Stoff mit > 0,1%.
  • Liegen für den Stoff gemeinschaftliche Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz vor bzw. enthält das Stoffgemisch einen solchen Stoff.

Der Inverkehrbringer eines Stoffes oder Stoffgemisches ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt den fachlichen Anforderungen entspricht und vollständig ist. Das Sicherheitsdatenblatt muss regelmäßig an den aktuellen Stand des Wissens angepasst werden, insbesondere wenn neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden.

Ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt enthält einen Anhang, in dem die Verwendungen dargestellt sind, und ist für Stoffe zu erstellen, für die eine Stoffsicherheitsbeurteilung bzw. Expositionsbetrachtung angefertigt wurde. Demnach ist dies notwendig für gefährliche Stoffe, die mit > 10 t/a registriert wurden. Hier hat der Registrant bzw. Lieferant ein erweitertes SDB zu erstellen und den nachgeschalteten Anwendern zur Verfügung zu stellen.

 

Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen

  • Beratung rund um das Sicherheitsdatenblatt
  • Betroffenheitsanalyse
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblätter gemäß REACh- und CLP-Verordnung
  • Erstellung von erweiterten Sicherheitsdatenblättern gemäß REACh- und CLP-Verordnung
  • Übersetzung von Sicherheitsdatenblättern in die 22 EU-Amtssprachen
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für das EU-Ausland durch unseren Kooperationspartner
  • Überprüfung Ihrer Sicherheitsdatenblätter hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen sowie Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben
  • Überprüfung der Gefahrguteinstufung (ADR) in Kapitel 14
  • Beratung und Erstellung von Produktetiketten gemäß CLP-Verordnung

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