user_mobilelogo

European Chemicals Agency
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACh-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden

REACh - Registrierung

Unter REACh sind Hersteller und Importeure dafür verantwortlich, ihre Chemikalien, die in Mengen > 1 t pro Jahr hergestellt oder importiert werden, zu registrieren und deren sichere Verwendung festzulegen. Das heißt, Hersteller und Importeure müssen die Risiken der hergestellten und in Verkehr gebrachten Stoffe bewerten und Maßnahmen für die sichere Handhabung treffen. Für nachgeschaltete Anwender gilt, dass nur als sicher befundene Verwendungen zulässig sind. Damit tragen nachgeschaltete Anwender die Verantwortung dafür, dass die eigene Verwendung bei der Registrierung berücksichtigt wird.

In der ersten Phase in 2008 erfolgte die Vorregistrierung der Phase-in-Stoffe (sogenannte „Altstoffe“). Die Vorregistrierung von Stoffen ist wichtig, um die für verschiedene Tonnagebänder angegebenen Fristverlängerungen der Registrierung zu nutzen. Damit kann die Produktion und Vermarktung der verwendeten Stoffe noch bis zum Ende der verlängerten Registrierungsfrist erfolgen. Für nicht (vor-) registrierte Stoffe gilt ein Herstellungs- und EU-Importverbot, für neu hergestellte oder importierte Stoffe kann gegebenenfalls eine späte Vorregistrierung in Anspruch genommen werden.

Die verlängerte Registrierungsfrist ist abhängig von der jährlichen Tonnage und den Gefahren, die von der Chemikalie ausgehen.



Für die Registrierung gemäß REACh ist ein technisches Dossier und bei Stoffen mit einem Volumen > 10 Tonnen pro Jahr zusätzlich ein Stoffsicherheitsbericht bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) einzureichen. Ohne Registrierung ist eine weitere Verwendung oder Vermarktung ausgeschlossen.

 

Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen

  • Beratung zu Elementen der REACh-Verordnung
  • Betroffenheitsanalyse
  • Kommunikation im SIEF und mit Konsortien
  • Erstellung des Registrierungsdossiers mit IUCLID 6
  • Literaturrecherche und -beschaffung relevanter Daten
  • Beratung und Einsatz intelligenter Strategien
    • QSAR (Qualitative and Quantitative Structure Analysis)
    • Daten waiving
    • Read-Across Stoffe
  • Hilfestellung bei der Laborsuche für durchzuführende Studien
  • Beauftragung notwendiger Studien
  • Erstellung des Stoffsicherheitsberichtes (bei Stoffen > 10 t/a)
  • Expositionsbetrachtung und Risikocharakterisierung für Mensch und Umwelt (bei gefährlichen Stoffen > 10 t/a)
  • Späte Vorregistrierung
  • Einreichung des Dossiers bei der ECHA
  • Kommunikation mit den Behörden (ECHA, BAuA)

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.