Sprache auswählen

slide03b.jpg
slide04b.jpg
slide05b.jpg
slide06b.jpg
slide07b.jpg
slide08b.jpg
slide09b.jpg
slide10b.jpg
slide11b.jpg
slide12b.jpg
slide13b.jpg
slide14b.jpg
slide15b.jpg
slide16b.jpg
slide17b.jpg
slide18b.jpg
slide19b.jpg
Shadow

Classification Labelling and Packaging

Chemikalien unterliegen der Pflicht zur Einstufung und Kennzeichnung. Durch die Identifizierung von gefährlichen Stoffeigenschaften und deren Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen, soll der Mensch und die Umwelt beim Umgang mit Chemikalien vor schädlichen Wirkungen geschützt werden.

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Classification, Labelling and Packaging) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Stoffgemischen ist die Umsetzung von GHS (Globally Harmonized System) in der EU.

 

Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen

  • Beratung zu Elementen der CLP-Verordnung
  • Ermittlung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Stoffgemischen gemäß CLP-Verordnung
  • Erstellung von Produktetiketten gemäß CLP-Verordnung
  • UFI Meldung - Echa Poison Centres Notification gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung.

European Chemicals Agency
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACh-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden


© DLAC GmbH | Datenschutzerklärung

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.