- Verlagerung der Verantwortung für die sichere Verwendung von chemischen Stoffen von den Behörden auf die Unternehmen
- Geteilte Verantwortlichkeit von Hersteller/Importeure/Anwender entlang der Wertschöpfungskette für den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen
- Nachweisführung durch Hersteller, Importeure und, wenn zutreffend, nachgeschaltete Anwender, dass die beabsichtigten Verwendungen kein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen
- Registrierungspflicht bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki/Finnland für alle Stoffe als solche oder in Zubereitungen, die in Mengen von mehr als 1 t pro Jahr hergestellt oder importiert werden
- Ohne Registrierung keine Vermarktung oder Verwendung
- Erstellung eines Registrierungsdossiers in IUCLID5 mit folgenden Informationen:
- Stoffidentität
- Herstellung und Verwendung
- Einstufung und Kennzeichnung
- Mengenabhängige physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Stoffdaten
- Durchführung einer Stoffsicherheitsbetrachtung und Erstellung eines Stoffsicherheitsberichtes bei hergestellten oder importierten Stoffmengen > 10t/
- Bei hergestellten oder importierten gefährlichen Stoffen > 10 t/a zusätzlich Durchführung einer Expositionsbetrachtung mit Darstellung der Risiken für Mensch und Umwelt im Rahmen des Stoffsicherheitsberichtes
- Pflicht zur Anmeldung und zur Information von „besonders besorgniserregenden Stoffen“ (CMR-, PBT-, vPvB-Stoffe, Stoffe mit besonderen Eigenschaften wie z.B. mit endokrinen Eigenschaften) in Erzeugnisse
- Pflicht zur Zulassung von „besonders besorgniserregenden Stoffen“ (CMR-, PBT-, vPvB- Stoffe, Stoffe mit besonderen Eigenschaften wie z.B. mit endokrinen Eigenschaften)
- Erteilung einer Beschränkung oder eines Verbots von Anwendungen
- Erstellung von REACh- und CLP-konformen Sicherheitsdatenblättern



