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REACh - Registrierung

Unter REACh sind Hersteller und Importeure dafür verantwortlich, ihre Chemikalien, die in Mengen > 1 t pro Jahr hergestellt oder importiert werden, zu registrieren und deren sichere Verwendung festzulegen. Das heißt, Hersteller und Importeure müssen die Risiken der hergestellten und in Verkehr gebrachten Stoffe bewerten und Maßnahmen für die sichere Handhabung treffen. Für nachgeschaltete Anwender gilt, dass nur als sicher befundene Verwendungen zulässig sind. Damit tragen nachgeschaltete Anwender die Verantwortung dafür, dass die eigene Verwendung bei der Registrierung berücksichtigt wird.

Für die Registrierung gemäß REACh ist ein technisches Dossier und bei Stoffen mit einem Volumen > 10 Tonnen pro Jahr zusätzlich ein Stoffsicherheitsbericht bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) einzureichen. Ohne Registrierung ist eine weitere Verwendung oder Vermarktung ausgeschlossen.

 

Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen

  • Beratung zu Elementen der REACh-Verordnung
  • Betroffenheitsanalyse
  • Kommunikation im SIEF und mit Konsortien
  • Erstellung und Einreichung der Inquiry (Echa Anfrage) für die Registrierung
  • Erstellung des Registrierungsdossiers mit IUCLID 6
  • Literaturrecherche und -beschaffung relevanter Daten
  • Beratung und Einsatz intelligenter Strategien
    • QSAR (Qualitative and Quantitative Structure Analysis)
    • Daten waiving
    • Read-Across Stoffe
  • Hilfestellung bei der Laborsuche für durchzuführende Studien
  • Beauftragung notwendiger Studien
  • Erstellung des Stoffsicherheitsberichtes (bei Stoffen > 10 t/a)
  • Expositionsbetrachtung und Risikocharakterisierung für Mensch und Umwelt (bei gefährlichen Stoffen > 10 t/a)
  • Einreichung des Dossiers bei der ECHA
  • Kommunikation mit den Behörden (ECHA, BAuA)

European Chemicals Agency
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACh-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden


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