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European Chemicals Agency
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACh-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden

Classification Labelling and Packaging

Chemikalien unterliegen der Pflicht zur Einstufungs- und Kennzeichnung. Durch die Identifizierung von gefährlichen Stoffeigenschaften und deren Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen sollen der Mensch und die Umwelt beim Umgang mit Chemikalien vor schädlichen Wirkungen geschützt werden.

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Classification, Labelling and Packaging) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Stoffgemischen ist die Umsetzung von GHS (Globally Harmonized System)  in der EU. Sie ersetzt nach und nach die EU-Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie).

Wichtige Änderungen der CLP-Verordnung im Vergleich zur bisherigen Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie sind:

  • 28 Gefahrenklassen unterteilt nach physikalischen, Gesundheits- und Umweltgefahren
  • neue Gefahrenpiktogramme und Signalwörter
  • neue Gefahren- und Sicherheitssätze / R- und S-Sätze werden durch H- und P-Sätze ersetzt
  • neue Kriterien zur Einstufung von Stoffen und Stoffgemischen

 

Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen

  • Beratung zu Elementen der CLP-Verordnung
  • Ermittlung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Stoffgemischen gemäß CLP-Verordnung und Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie
  • Erstellung von Produktetiketten gemäß CLP-Verordnung

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