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Willkommen bei der DLAC

Die neue Chemikalienverordnung der EU zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACh) ist seit 1. Juni 2007 in Kraft.

Von REACh sind alle Unternehmen betroffen, die Chemikalien herstellen, importieren oder verwenden. Das bedeutet: noch mehr Verantwortung für den sicheren

Umgang mit Chemikalien. Jedoch ist längst nicht allen Wirtschaftsakteuren bekannt, welche Anforderungen zur Umsetzung von REACh zu erfüllen sind.

 

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die neuen und komplexen Anforderungen der EU-Chemikalienrichtlinie REACh fristgerecht, fehlerfrei und kostengünstig mit unseren Kunden zu bewältigen.

Dies erreichen wir, indem wir Beratung, Analytik, Datenverwaltung und Behördenmanagement als Komplettlösung aus einer Hand verfügbar machen.

Unterstützt werden wir durch ein kompetentes Netzwerk aus Wissenschaft, Consulting und Wissensmanagement.

 

REACh steht für Registrierung, Evaluierung (Bewertung) und Autorisierung (Zulassung) von Chemikalien.

Die Europäische Union ordnet das Chemikalienrecht in einem umfassenden Verordnungswerk neu und löst die jetzige EU-Gesetzgebung von über 40 Richtlinien und Regulierungen für "Altstoffe" (vor September 1981 auf dem Markt) und "Neustoffe" ab.

 

Die Zielsetzung von REACh beinhaltet maßgeblich den Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt und die Förderung von alternativen Testmethoden ohne Tierversuche. Dennoch soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie erhalten und verbessert und ein einheitlicher Binnenmarkt geschaffen werden. Auch die Integration in die internationalen Chemikalienprojekte sowie die Übereinstimmung mit WTO-Abkommen sind definierte Ziele von REACh.





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